Samstag, 3. Januar 2009

Gewohnheitsrecht

Sicher bin ich immer noch der erste, wenn es darum geht, den besonderen Adel des Gewohnheitsrechtes zu betonen, und der letzte, der nicht bereit wäre, verbleibende Sonneninseln der Unvernunft gegen die trüben Fluten der Vernunft zu verteidigen, soweit sich das vernünftigerweise rechtfertigen läßt. Geradezu heilig war mir immer die schöne Sitte, an dieser einen und einzigen Gefällstrecke in Kontinentaleuropa - es entzieht sich meiner Kenntnis, ob es auf den britischen Inseln, zu denen unter diesem Gesichtspunkt bekanntlich auch Malta zu rechnen ist, einen sozusagen gegenläufigen Hügel gibt – an dieser Gefällstrecke also es den Radfahrern freizustellen, die linke Fahrbahn zu benutzen. Beobachtungen aus der jüngsten Zeit zwingen mich aber einzuschreiten. Selbst habe ich schon gesehen, wie auch Fahrer von Motorrädern und Motorrollern das den Velofahrern vorbehaltene Privileg in Anspruch nehmen, andere wollen auch schon den einen oder anderen Kleinwagen auf der linken Fahrbahnhälfte gesichtet haben und nicht etwa beim Überholen, das vermittels einer durchgezogenen Linie ohnehin untersagt ist. Da kann es nicht mehr lange dauern, und der erste Sattelschlepper donnert links herab. Hier wird ganz offenbar mit Menschenleben gespielt. Schweren Herzens werde ich ein Verfahren zur Aufhebung dieser kontinentaleuropäischen Observanz anstrengen.

Es wundert mich in diesem Zusammenhang, daß, wie zu hören war, K. angereist sein soll, um die Antragsgegner zu vertreten. Eigentlich ist er es doch, der allenthalben für Gleichheit und Vernunft eintritt, und auch als leidenschaftlicher Freund der schönen Unvernunft der Künste ist er bislang nicht aufgefallen. Was mag ihn wohl bewegen? Bloßer Widerspruchsgeist, Langeweile, eine Möglichkeit, die langen Stunden und Tage zu füllen? Noch weiß er nicht, daß die Verbotsinitiative von mir ausgeht. Das Hotel, in dem er abgestiegen ist, werde ich besser großräumig meiden bis zum Prozeßbeginn.

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